Allgemeine Geschäftsbedingungen — Bootsmiete
Wie aus einer Anfrage eine Miete wird, welche Pflichten für Vermieterin und Mieter gelten, und was diese Website nicht zusagt.
Gültig ab 25.09.2026.
Vertragspartnerin
Vertragspartnerin jeder Miete ist Hensa AG, Seestrasse 36, 8852 Altendorf. Seidenwelle ist die Website-Marke, unter der das Angebot gezeigt wird; sie schliesst selbst keine Verträge ab.
Eine Anfrage ist kein Vertrag
Das Absenden des Formulars ist eine Anfrage. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Hensa AG Boot, Termin und Preis schriftlich bestätigt und beide Seiten den Übergabezeitpunkt vereinbart haben.
Was die Anfrageliste ist
Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.
Führerausweis und Zulassung
Wo ein Führerausweis Kategorie D erforderlich ist, wird er bei der Übergabe geprüft. Ohne den erforderlichen Ausweis findet keine Übergabe statt.
Übergabe und Rückgabe
Zustand, Ausrüstung und Treibstoffstand werden bei Übergabe und Rückgabe protokolliert. Das Protokoll ist Grundlage für die Abrechnung von Treibstoff, Reinigung und allfälligen Schäden.
Kaution, Versicherung, Selbstbehalt
Für jede Miete gilt eine Kaution sowie eine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung mit Selbstbehalt gemäss den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Diese Website nennt keine Beträge, um keine falschen Erwartungen zu wecken.
Verhalten an Bord
Mieterinnen und Mieter fahren umsichtig, halten sich an die Vorgaben des Teams bei der Übergabe und an die geltenden Schifffahrtsregeln auf dem Zürichsee.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausserhalb dieser Website nach den bei der Übergabe vereinbarten Modalitäten. Diese Website verarbeitet keine Zahlungsdaten.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.