Führerausweis, Übergabe und Sicherheit
Was vor der Fahrt geklärt wird: Führerausweis-Pflicht, Übergabe und Rückgabe, Kaution, Versicherung und Selbstbehalt, Treibstoff, Reinigung, Verhalten an Bord und wer bei Wetterentscheiden das letzte Wort hat.
Führerausweis-Pflicht
Ob ein Führerausweis Kategorie D nötig ist, hängt vom Boot ab: Für leistungsstärkere Boote ist er Voraussetzung, für bestimmte kleinere Boote kann er entfallen. Welche Regel für das gewählte Boot gilt, nennt das Hensa-Team bei der Anfrage, nicht diese Seite pauschal.
Übergabe und Rückgabe
Bei der Übergabe wird der Zustand des Boots gemeinsam festgehalten: Ausrüstung, sichtbare Schäden, Treibstoffstand. Dieses Protokoll ist die Grundlage für den Vergleich bei der Rückgabe.
Kaution, Versicherung und Selbstbehalt
Für jede Miete wird eine Kaution vereinbart; die Höhe steht im Mietvertrag und wird hier nicht beziffert, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Eine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung mit Selbstbehalt gilt gemäss den Angaben im Vertrag.
Treibstoff und Reinigung
Motorboote werden in der Regel mit definiertem Treibstoffstand übergeben und so zurückerwartet; fehlender Treibstoff und ein stark verschmutzter Zustand werden gemäss Vertrag verrechnet.
Schäden, Verspätung und Verhalten an Bord
Schäden werden im Rückgabeprotokoll dokumentiert und nach den Regeln des Mietvertrags behandelt. Verspätete Rückgabe wird vorab telefonisch gemeldet; wiederholtes oder rücksichtsloses Fehlverhalten an Bord kann zum Abbruch der Miete führen.
Wetter und Entscheidungshoheit
Bei erkennbar gefährlicher Wetterlage (Sturmwarnung, Gewitter, starker Föhn) kann die Übergabe verschoben oder eine laufende Fahrt zur Rückkehr aufgefordert werden. Diese Einschätzung liegt beim Hensa-Team bei der Übergabe und danach bei Ihnen als Bootsführer oder Bootsführerin an Bord.